Verkehrssicherungskontrollen Spielplätze

Seit Einführung und aktuellen Überarbeitung der DIN EN 1176/77 für die Vorgaben zur Verkehrssicherheit von Spielgeräten hat der Druck auf die Eigentümer von Spielplätzen massiv zugenommen. Im Teil 7 schreibt die DIN EN 1176 regelmäßige Überprüfungen durch Sachkundige vor. Die Gesamtverantwortung für die Sicherheit eines Spielplatzes liegt beim Spielplatzträger bzw. Betreiber. Dieser muss seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Bei schuldhaftem Handeln, konstruktiven Mängeln, Fehler bei der Aufstellung von Spielgeräten oder Versäumnisse bei Kontrollen und Wartung, haften er und/oder seine Mitarbeiter gemäß § 823 Abs. 1 BGB. (Schadensersatz-Pflicht)

Bei Unfällen auf Spielplätzen richtet sich die strafrechtliche Verfolgung nicht nur gegen die Betreiber der Spielplätze. Strafrechtlich verfolgt werden auch die den Eigentümer vertretenden Einzelpersonen, wie z. B. Bürgermeister, Fachdienstleiter, zuständige Aufsichtspersonen sowie die Kontrollperson. Sofern die Festlegungen der DIN EN 1176 nicht detailliert und lückenlos eingehalten worden ist, kann es zu einem Strafverfahren gegen die verantwortliche/n Person/en kommen. (Strafrechtliche Sichtweise)

Daher sind die Aufgaben der Spielplatzkontrolle für Eigentümer/Betreiber als unabdingbar anzusehen. Neben der kurzfristigen Sichtkontrolle und der häufig quartalsweise durchgeführten Funktionskontrolle dienen vor allem die jährlichen Hauptinspektionen der rechtssicheren Dokumentation zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht. Dabei werden die knappen Zeitbudgets der eigenen Mitarbeiter häufig zum begrenzenden Faktor, weshalb die Jahreshauptinspektionen inkl. der damit verbundenen Haftungsansprüche gern an externe Dienstleister wie TÜV u.ä. weitergegeben werden.

Bei der Durchführung aller vorgeschriebenen Überprüfungen für Spielplätze, Spielgeräte und Sportgeräte  unter Beachtung der jeweiligen Normen handelt es sich im Wesentlichen um folgende Prüfungen:

  • Jahreshauptprüfung von Spielplätzen nach DIN EN 1176
  • operative Prüfung von Spielplätzen nach DIN EN 1176 (quartalsweise)
  • visuelle Prüfungen von Spielplätzen nach DIN EN 1176 (wöchentlich)
  • Überprüfung von Spielplatzböden nach DIN EN 1177
  • sicherheitstechnische Bewertung von Spielplätzen und Spielgeräten
  • Überprüfung der Standfestigkeit sowie Zuglastprüfungen an Spielgeräten
  • Überprüfung der vorgeschriebenen Fall- und Freiräume um Spielgeräte
  • Einzelprüfung von Spielplatzgeräten auf Normenkonformität
  • Abnahmen neu erstellter Spielgeräte und Spielplätze

GrünRaumkontrolliert und dokumentiert für Sie Ihre Spielplätze nach den genannten Vorgaben auf Basis der geforderten Kontrollverfahren und –zyklen. Auf Wunsch erstellen wir für Sie auch gern ein komplettes Spielplatzkataster. Unsere Mitarbeiter sind nach aktuellstem Stand der Technik qualifiziert und beraten Sie gern in Fragen der Verkehrssicherung.